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Schutzkonzept

COVID-19:

Die Schutzmassnahmen der Gesundheitspraxis Célaxing

 

Bitte bleiben sie mit Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen (Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden) zu Hause und konsultieren Sie telefonisch einen Arzt. 

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Aufgrund der Covid-19-Epidemie haben wir folgende BAG-konforme Schutzmassnahmen getroffen:

      • Therapeut trägt eine Atemschutzmaske

      • Bei Bedarf stelle ich Ihnen eine Atemschutzmaske zur Verfügung. 

      • Die Termine werden möglichst so eingeteilt, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.

      • Wir bitten sie pünktlich auf den ausgemachten Termin zu erscheinen.

      • Die Infrastruktur, mit denen Sie in Berührung kommen, werden nach Gebrauch desinfiziert. 

      • Der Raum wird zwischen jeder Behandlung gründlich gelüftet.

      • Handdesinfektionsmittel stehen Ihnen im Eingang und im Wartezimmer zur Verfügung.

 

Infos zur aktuellen Lage

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html

COVID-19: so schützen Therapeuten Ihre Patienten

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Alle Therapeuten können ihre Praxis seit dem 27. April 2020 unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wieder öffnen. Doch wie lautet dieses Konzept und was gibt es für die Patienten beim Besuch in der Praxis zu beachten?

Mai 4.2020

Sanasearch

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Was muss ich als Patient beachten?

1. Oberstes Gebot: bei Erkältungssymptomen den Termin verschieben

Grundsätzlich gilt als die allerwichtigste Massnahme, dass Patienten mit Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen (z.B. Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden) keine Behandlung in der Praxis wahrnehmen. Wer sich nicht fühlt, sollte seinen Termin 24h im Voraus verschieben. Wählen Sie mit Ihrem Therapeuten einen Ersatztermin wenigstens zwei Wochen in der Zukunft aus, um eine Infektion anderer Patienten zu vermeiden. Die meisten Therapeuten bringen bei sich in der Praxis den Hinweis an die Eingangstür an, die Praxis bei grippeähnlichen Symptomen nicht zu betreten. Auch befragen Sie Patienten vor der Behandlung wie diese sich fühlen, um die Infektionsgefahr zu minimieren.

Hinweis: Menschen, die zu einer sogenannten Risikogruppe aufgrund des Alters oder einer Vorerkrankung gehören, dürfen behandelt werden. Nach wie vor gilt für diese Gruppe jedoch die Empfehlung des Bundesrates, zuhause zu bleiben.

2. Hände desinfizieren

Vor allem sollte das Augenmerk auf eine ganz besonders gute Händehygiene liegen und die Nies-Etikette von beiden Seiten eingehalten werden. Diese Massnahmen sind nicht nur wegen des Coronavirus, sondern in Anbetracht aller Grippeviren überall und jederzeit angeraten. In der Praxis des Therapeuten sollte es genügend Händedesinfektion geben. Direkt im Eingangsbereiche bieten Desinfektionsmittelspender einen guten Schutz vor Grippe- und Coronaviren. Eine Flasche Desinfektionsmittel und ein Aufsteller mit dem freundlichen Hinweis, sich vor dem Betreten der Praxis die Hände zu desinfizieren, sind heute Standard in Praxen für z.B. Physiotherapie, Kinesiologie, Massage etc. Alternativ können Patienten auch die Möglichkeit nutzen, sich unter einem Spülbecken die Hände vor Beginn der Behandlung zu waschen.

Hinweis:Bei der hygienischen Händedesinfektion sollte das Händedesinfektionsmittel in die trockenen Hände gegeben und über 30 Sekunden eingerieben werden.

3. Abstand halten

Zu allen anderen Patienten und zu anderen Mitarbeitern in der Praxis, sollte ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Der Mindestabstand dient dem Schutz vor einer Ansteckung massgeblich und ist einer der wichtigsten Schutzmassnahmen gegen Viren.

4. Mundschutzmasken tragen

Keine Pflicht, aber vom Bund angeraten ist das Tragen von Atemschutzmasken. Sie erfüllen den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen sich anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat. Doch Vorsicht: wer von einem Mitmenschen direkt angehustet oder angeniest wird, kann trotz einer Atemschutzmaske zwar einen Grossteil der Tröpfchen abfangen, aber einen hundertprozentigen Schutz bietet sie nicht.

Hinweis: Nach Angaben der WHO könne das Tragen einer Maske in manchen Situationen ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Das kann dazu führen, dass zentrale Hygienemassnamen wie eine gute Händehygiene oder das Einhalten eines Sicherheitsabstandes vernachlässigt werden. Achten Sie also trotz des Tragens einer Mundschutzmaske auf die Einhaltung anderer, wichtiger Schutzmassnahmen.

Je weniger Ihnen die Haare ins Gesicht fallen, umso geringer wird die Versuchung, sich an die Maske oder ins Gesicht zu fassen. Auch sollte der Träger darauf achten, dass der Mundschutz korrekt sitzt, damit Erreger nicht seitlich eindringen können. Je nachdem, wie viel gesprochen wird und wie feucht der Mundschutz ist, sollte dieser mindestens zwei bis dreimal täglich gewechselt werden. Das gilt vor allem für Therapeuten.

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Welche Schutzmassnahmen gegen COVID-19 Therapeuten beachten müssen

1. Einmalauflagen aus Papier

Spätestens seit COVID-19 werden Frotteebezüge auf den Liegen mit Einmalauflagen aus Papier ausgetauscht oder die Liegen werden nach jedem Patienten frisch bezogen. Auch die Kleidung des Therapeuten wird bei 60 Grad gewaschen und täglich gewechselt. Je intensiver der Kontakt zum Patienten während der Behandlung ist, desto mehr wird auf diese Schutzmassnahme wert gelegt.

2. Keine unnötigen Gegenstände

Eine weitere Schutzmassnahme in Therapeuten-Praxen kann sein, dass Gegenstände aus den Räumlichkeiten entfernt werden, die vom Patienten angefasst werden könnten. Zum Beispiel Spielsachen oder Zeitschriften im Wartebereich.

3. Lüften der Praxisräume

Für eine Behandlung werden Therapeuten einen gut belüfteten Raum nutzen, in dem die Luft frei zirkulieren kann. Je besser belüftet ein Raum ist, umso geringer ist die Konzentration von Aerosolen (Schwebeteilchen) und umso kleiner damit das Risiko einer Infektion. Während der Behandlung sollte nicht mehr als notwendig gesprochen werden, um nicht unnötig Tröpfchen und Aerosole zu verteilen. Je nach Behandlung kann diese Vorsichtsmassnahme mehr oder weniger eingehalten werden. In jedem Fall wird überflüssiger Körperkontakt vermieden, um möglichst wenig Tröpfchen und Aerosole auszuscheiden. Vor allem bedeutet das, dass weder das Gesicht des Patienten noch die Maske vom Therapeuten berührt werden.

4. Gründliche Reinigung

Nach jeder Behandlung werden nicht nur die Räume belüftet, sondern auch die Oberflächen und Gegenstände desinfiziert, wenn diese von mehreren Personen berührt werden (z.B. Telefone, Arbeitswerkszeuge, Türknöpfe etc.). Ausserdem wird die WC-Anlage und die Abfalleimer mit Handschuhen regelmässig gereinigt.

 

Weitere wichtige Hinweise für Patienten

1. Amtliche Kontrollen zur Einhaltung der Schutzmassnahmen

Auch wenn letztlich jeder Therapeut für die Einhaltung von Schutzmassnahmen selbst verantwortlich ist, können die vorgestellten Schutzmassnahmen und vor allem dessen Umsetzung jederzeit von der zuständigen kantonalen Fachstelle kontrolliert werden.

2. Hausbesuche

Hausbesuche sind nicht verboten. Wichtig ist, dass die Hygienemassnahmen des BAG strikt eingehalten werden.

3. Gruppentherapien

Angebote für Gruppen sind mindestens bis zum 10. Mai 2020 nicht zulässig. Danach ist davon auszugehen, dass Gruppentherapien wieder möglich sind.

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